Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Auf Beschluss des schweizerischen Bundesrathes vom 19. Juni 1850 teilte man den eidgenössischen Postbüros „zur pünktlichen Nachachtung" mit, dass künftig „auf nachstehenden Alpenpässen eine Taxerhöhung einzutreten hat" mit Wirkung ab dem 10. Juli 1850!
Das Wort „Taxerhöhung" lässt dabei den Rückschluss zu, dass bereits schon früher der „Alpenpass- Zuschlag" bestanden haben könnte. In Wahrheit jedoch wollte man nur