Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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oder Stempeloblaten ... werden auf der Rückseite benetzt und auf die Adresse des Briefes aufgedruckt, jedoch so, dass die Schrift dadurch nicht verdeckt wird». Dies Hess die kantonale Postverwaltung von Zürich am 25. Februar 1843 in der NZZ publizieren.
Etwas später, aber immer noch anno 1843, schrieb die kantonale Postverwaltung von Genf auf der Bogenaufschrift der sog. Doppelgenf vor: «LesEcussons doivent etre coupes et colles sur l'adre