Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Bezugnehmend auf eine entsprechende Ermächtigung des Bundesrates wurde am 23. April 1878 im schweizerischen Postamtsblatt eine Verfügung „betreffend die Einführung von Brief- und Fahrpost-Taxmarken" veröffentlicht. Unter § l steht: „ Zum Zwecke der Kontrolierung und Verrechnung der auf unfrankierten oder ungenügend frankierten Brief- und Fahrpostgegenständen zu erhebenden Taxen