Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
lng
In der VONr. 25-28 vom 27. April 1850 sind die Bestimmungen über die Briefporto-Taxen und ihre Einhebung durch Briefmarken geregelt. Dabei wird im § 15 festgelegt dass die Brieftaxe auf der Adressseite, jedoch...die Rekommandationsgebühr hat der Aufgeber durch das Aufkleben einer Marke im Werte von 6 Kr. auf die Siegelseite zu entrichten. Damit waren Brieftaxe und Recogebühr getrennt. Nachfolgender Artikel befasst sich mit ei