Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Mit einer Anmerkung zur Verfügung Nr. 124 der PTT vom 23. Juni 1921 wurden die Poststellen "eingeladen", die noch bei ihnen vorhandenen Flugpostmarken zu 30 und 50 Rappen zum Umtausch gegen Marken anderer Taxwerte dem Kreiswertzeichenbureau einzusenden. Der Grund für den Rückzug dieser Marken ist nicht bekannt. Jedenfalls kann er nicht damit begründet werden, dass keine Möglichkeit zur Aufgabe von Flugpostsendunge