Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Die Frage ist uralt - und sie wird seit gut 100 Jahren immer wieder falsch beantwortet. Denn es gilt in der deutschen Philatelie als unumstössliche, feststehende Tatsache, an der nicht gezweifelt oder gerüttelt werden darf, dass die Verfassung des Deutschen Reiches am 4. Mai 1871 in Kraft trat und damit an diesem Tage nach Art. 48 dieser Verfassung die Posthoheit vom Norddeutschen Bund auf das Reich überging - ausgenommen gem. Art. 5