Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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3. Bureau Francais ä Bäle - Zusatzvereinbarung, gültig ab 1.1.1847
- Gleichstellung aller Kantone gegenüber Frankreich. - Bisher profitierte nur Basel vom Dept. Limitroph. - Rationellerer Korrespondenzaustausch. - - Französische Anreize, Frankreich vermehrt als Transitland zu benutzen.
Art. 1: Das Austauschbüro von St. Louis wird in die Stadt Basel verlegt.
Art. 2: Der Kanton Ba