Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Abb. 7: Postkarte vom 24.X.1920, unnötigerweise mit 8Rp frankiert, anstatt nur mit 5Rp
". . . die Institutionen hatten also 8 Rappen aufzukleben" (Abb. 7), so zu lesen im Schlussatz des II. Teils in der POSTGESCHICHTE Nr. 14/83. Irrtum! Die PTT-Verfügung Nr. 216 vom 22.12.1917, die für die auf den 1. Januar 1918 in