Rückerstattung von Taxen und Gebühren im Zweiten Weltkrieg

(DM 108/40 vom 15.6.1940) Während des Krieges kommt es vor, dass im Auslandverkehr Dienste mit bestimmten Ländern plötzlich eingestellt werden müssen. Eine rechtzeitige Bekanntmachung solcher Massnahmen in der Presse ist vielfach nicht möglich und zahlreiche schon aufgegebene Sendungen gelangen jeweilen an den Aufgabeort zurück. Über die Taxvergütung für solche Sendungen, die vom Aufgabeort abgegangen sind, werden für die Daue


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