Die Verwendung von Taxmarken auf ungenügend frankierter Briefpost in der Zeit der Sitzenden Helvetia gezähnt

Bezugnehmend auf eine entsprechende Ermächtigung des Bundesrates wurde am 23. April 1878 im schweizerischen Postamtsblatt eine Verfügung „betreffend die Einführung von Brief- und Fahrpost-Taxmarken" veröffentlicht. Unter § l steht: „ Zum Zwecke der Kontrolierung und Verrechnung der auf unfrankierten oder ungenügend frankierten Brief- und Fahrpostgegenständen zu erhebenden Taxen


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