Inland-Ergänzungsfrankaturen ab 1. Februar 1991: / Nachtrag zum Artikel in der Sondernummer 123

1. Neue Taxen

Auf den 1. April 2011 hat die POST eine Änderung der Taxe für eingeschriebene Briefpostsendungen eingeführt: statt eines einheitlichen Betrags von Fr. 5.- für Gegenstände bis 500g und Format B4 (vgl. Tabelle 7) kommt nun zur jeweiligen Taxe für die entsprechende A-Post-Sendung eine Gebühr von Fr. 4.- hinzu, was eine stattliche Reihe neuer Ergänzungsfrankatur-Beträge er


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