UPU 1900, traditionelles Thema postgeschichtlich aufgearbeitet Fortsetzung Teil 3/3 -Frankaturen

Charge Inland-Porto


Charge Inlandporto 10 Rp. bis 250 Gramm. Schönes Beispiel einer Mischfrankatur gleicher Werte mit gleicher Farbe zwei verschiedener Ausgaben. Mit dieser Frankatur verstiess die Poststelle in Zürich gegen die Verordnung Nr. 156 welche besagte, dass möglichst UPU Marken verwendet werden sollen. Es scheint eher unwahrscheinlich, dass zu diesem Zeitpunkt an der Poststelle Zürich Selnau die letzte UPU Marke verklebt wurde.

Verwendung der 25 Rp.-Marke im Inland

Der 25 Rp. Wert der UPU Marken war im Wesentlichen dafür gedacht worden, das Porto für einfache Auslandbriefe zu decken. Umso interessanter ist diese Frankatur, wenn sie im Inland verwendet wurde. Am ehesten wird man hier bei den Nachnahmen fündig. Nachnahmen sind bei Sammlern unbeliebt, sie stellen zwar meist auch höhere Porti dar und oftmals sind hier auch seltene Frankaturkombinationen anzutreffen, doch Einzelfrankaturen der 25 Rp.-Marke sind selten anzutreffen.

Der nachfolgende Taschenbrief hätte aufgrund seiner Eigenschaften als normaler Brief befördert werden können, was 5 Rp. günstiger gewesen wäre ( 20 Rp. = 10 für Briefporto Inland bis 250 Gramm und 10 Rp. für Nachnahme bis 10 Fr.). Die Post hätte von sich aus das Stück zum günstigeren Briefposttarif befördern müssen. Die Postbestimmung BG 1884 §15 / 21 besagt jedoch unter anderem, dass der Absender für leichte Pakete ausdrücklich eine Beförderung mit der Fahrpost verlangen konnte. Eine Abgrenzung nach unten, für Gewicht und Grosse, wurde in der Bestimmung nichts ausgeführt.


Diese Nachnahme über 1.- Fr wurde portogerecht mit 25 Rp für einen Brief mit der Fahrpost befördert, von Zürich nach Birmensdorf, freigemacht. Nachnahmeprovision im Betrag bis 10 Fr. = 10 Rp., die Beförderung mit der Fahrpost schlug nochmals mit 15 Rp. zu Buche für Gegenstände bis 500 Gramm Gewicht.

Grenzrayon

Ermässigte Tarife innerhalb 30 Km (Luftlinie) von Postamt zu Postamt über die Grenze. Doch dies gab es in das benachbarte Ausland nur nach Deutschland, Österreich und Frankreich.


15 Rp. war das Porto für einen Brief im Grenzrayon von Genf nach Frankreich.

Die Tariflisten enthielten zu jedem grenznahen Postamt in der Schweiz eine Auflistung der sich im Grenzrayon befindlichen Ortschaften auf der anderen Seite der Grenze.


Brief aus St. Gallen in der dritten Gewichtklasse von 40-60 Gramm, zum ermässigtem Auslandtarif für Zustellung innerhalb des Grenzrayon (30 Km) Österreich. Mehrgewichtige Briefe im Grenzrayon sind selten in dieser Art anzutreffender Streifen inkl. Bogenrand mit Zusatzmarke ohne Bogenrand zur Freimachung des Portos.

Für den Deutsch-Österreichischen Postverein gab es mit der Verfügung Nr. 128 vom 25.8.1900 eine Portoänderung welche nicht den Portobetrag, sondern lediglich die Gewichtsprogression von vormals 15 Gramm auf 20 Gramm anhob. Der vorliegende Brief wäre nach alter Gewichtsprogression sonst in der vierten oder gar fünften Gewichtklasse gewesen.

Nachnahmen der Fahrpostsendung

Die auf der nächsten Seite gezeigte Massenfrankatur ist philatelistischen Ursprungs. Diese ist so bunt und schön, dass man es durchaus wagen darf, solche Frankaturen auch in Ausstellungssammlungen zu zeigen. Es sind nämlich diese Frankaturen, die die Besuchereiner Ausstellung zu begeistern vermögen.


2.82 Fr. auf Inlandbrief für Porto von 2.75 Fr. von Begnins nach Nyon als Nachnahmesendung über 260.- Franken. Inlandporto 15 Rp für Fahrpostsendung bis 250 Gramm + Nachnahmeservice 2.60 (pro 10 Fr. waren 10 Rp. fällig.) Der Brief ist um 7 Rp. überfrankiert. Seltene Markenkombinationen, unter anderem mit beiden Werten der Stehenden 25 Rp. grün und blau.

Portofreiheit und Nachnahme als Zusatzservice

Militärische Dienstsachen unterlagen der Portofreiheit, wenn allerdings eine Zusatzdienstleistung der Post genutzt wurde, mussten diese bezahlt werden.


Für eine Nachnahmesendung über 3.30 Fr. wurde von der Post eine Provisionsgebühr von 10 Rp. pro 10 Fr. Nachnamebetrag verlangt.

Expressbriefe

Mit dem 1. Januar 1868 wurde per Bundesbeschluss die Versandart Express eingeführt. Auch 1900 war die Expressgebühr mit 30 Rp. für den ersten Kilometer dieselbe wie 1868.


Expressbriefe mussten zu dieser Zeit entsprechend gekennzeichnet werden.So galt als Bezeichnung zur sofortigen Beförderung: Express, pressant, durch expressen, par expres, per espresso, Eilbrief!

Dieser Brief hier, ist lokal in Bern befördert worden. Dafür waren 5 Rp. Lokalporto fällig. Weitere 30 Rappen wurden für das Express-Porto geklebt, der Brief musste innert 30 Minuten vom Auslieferungspostamt dem Empfänger ausgehändigt werden.

Expressbrief sind auch aus dieser Zeit noch nicht häufig anzutreffen und gelten als selten, wenn Sie mit UPU Marken frankiert sind. Es sind aber mindestens eine Hand voll solcher Briefe bekannt geworden

Bestellgebühr

Inland-Wertbriefe mussten mit der Fahrpost befördert werden. Daher trägt dieser Brief ein Fahrpostetikett.

Dass ein Wertbrief dann die Fahrpost-spezifische Bestellgebühr aufweist, ist dann doch etwas seltenes. Da wir aber wenig über diese Gebühr wissen, ist es schwer nachzuvollziehen, wie das mit dieser Bestellgebühr abgelaufen ist.


Einer der wenigen Briefe welcher für die Bestellgebühr den Handvermerktrug, gab es doch zu dieser Zeit bereits das Etikett.

Sondertarife

Gerichtsakten beziehen sich auf Sondertarife. Im Tarifbuch vom 1.10.1899 wird für diese Ausgabe unter §16 Gerichtliche Akte darauf eingegangen.

Die Taxe ist zu dieser Zeit im Lokalrayon 35 Rp. Porto und ausserhalb 40 Rp. und deckt einen eingeschriebenwn (Charge) Brief mit Rückschein ab. Lokalrayon 5 Rp, ausserhalb 10 Rp. + Charge 10 Rp + Rückschein 20 Rp.


Aus Gerichtsakte, der Rückschein mit Unterschrift des Empfängers, für die Zustellung eines bedingten Strafbefehls.


Eine Gerichtsakte wurde immer im Doppel, einmal an Kläger und einmal dem Beklagten zugestellt.

Valorenbrief / Wertbrief ins Ausland

Auslands-Wertbriefe konnte je nach Land mit der Briefpost befördert werden, sie erhielten dann den Nummernteil eines Charge-Zettels, das R wurde abgerissen.


Wertbrief ins Ausland mussten wegen der Registrierung mit einer Charge-Etiquette versendet werden. Das Gesamtporto betrug 25 Rp. In der ersten Gewichtsstufe + 25 Rp. Für die Charge-Gebühr + 10 Rp. Versicherungsgebühr (10 Rp. pro 300 Franken Versicherungssumme.

Abschrift:

Postverfügung No.20 vom 7 Juni 1892: Vom 1. Juli 1892 an sollen die rekommandierten Briefpostgegenstände und die Einzugsmandate im Innern der Schweiz und nach dem Ausland, sowie die Werthbriefe und Wertschachteln nach dem Ausland mit einer gedruckten Etiquette (Aufgabenummer) versehen werden, welche in Form und Ausstattung dem nachstehenden Muster entspricht.

Diese Aufgabenummern werden in 2 Serien erstellt, nämlich in einer Serie bis auf 100 und in einer solchen bis auf 1000. Die grössere Serie wird nur an die wichtigeren Poststellen geliefert. Mit der Inkraftsetzung des neuen Verfahrens haben die sämtlichen rechnungspflichtigen Poststellen in ihren Aufgaberegistern für rekommandierte Gegenstände und für Einzugsmandate mit der Zahl l zu beginnen. Sodann die Reihenfolge bei der Eintragung der Einschreibesendungen stets genau inne zu halten, damit sie Ordnungszahlen im Register mit den verwendeten Aufgabenummern immer übereinstimmen. Ist eine Nummernserie aufgebraucht, so wird in den Registern wieder mit der Zahl l begonnen.

Im Posttarif vom 1.7.1892 wird dann die Versendung mit Wertbriefen im Zusammenhang mit Wertpapieren etwas konkreter behandelt. Daraus geht hervor, dass Wertbriefe auch als solche befördert werden mussten.

Eine Beförderung als Chargierter Brief (mit R) wäre kein Wertbrief mehr gewesen, daher musste die Bezeichnung „R" entfernt (cupiert) werden.

Das Cupieren des R auf den Registerzettelchen für Wertbriefe, konnte bisher weder in einer Verfügung noch in einem Postamtsblatt gefunden werden. Es scheint aber durchaus schlüssig, dass ein R-Brief kein Wertbrief ist. Das Cupieren des „R" war daher eine logische Konsequenz.

Inland Fahrpost Wertbrief

Im Inland versendete Wertbriefe mussten mit der Fahrpost befördert werden, sie durften nicht mit der Briefpost befördert werden. Daher wurde bei Inlandwertbriefen immer der Fahrpost-Registrierungszettel verwendet und auch der teurere Fahrposttarif angewendet.

Rechnen will gelernt sein. Immer wieder mal trifft man auf Kuriositäten wo einfach etwas nicht stimmt. Auf gut 100 Wertbriefe ist einer mal falsch.


Der hier abgebildete Beleg ist ein solcher falsch frankierter Wertbrief. Porto bis 500 Gramm = 15 Rp., pro 100 Fr Wertversicherung betrug Taxe 3 Rp. An, bei einer Versicherungssumme von 500 Fr. somit 15 Rp., zusammen 30 Rp Porto. Der überfrankierte 10er kann auch mit dem rückseitigen Vermerk Retour nicht erklärt werden.

So wie sich der Abartensammler über ein Plattenfehler freut, ist es der Glücksmoment des Postgeschichtlers, wenn er solche Kuriositäten findet. Ein überfrankierter Beleg, der nicht philatelischen Ursprungs ist.

Formulare

Das Sammeln von Formularen ist seit der Veröffentlichung des Buches über die „Formulare der Schweizer Bundespost" im Jahre 1999 in welchem die beiden Roberts aus Deutschland ihr Fachwissen preisgaben, bei Postgeschichtlern wieder in geworden.

Beim folgenden Gegenwärtiges Formular dient für die Empfangsbescheinigung handelt es sich um ein Formular, welches als Quittung für eine der Post anvertraute Sendung galt.


Gegenwärtiges Formular dient für die Empfangsbescheinigung, welche die schweizerischen Poststellen auf Verlangen der Aufgeber gegen eine Gebühr von 5 Rp. für Fahrpoststücke nach dem In- und Ausland abgaben. Von diesem Formular sind mit UPU Marken derzeit nur 2 Stück bekannt.

Rückmeldungen wurden verwendet, wenn eine Sendung zu wenig Frankatur aufwies und dies unterwegs festgestellt wurde. Die feststellende Poststelle meldete dies der fehlverhaltenden Poststelle mit diesem Formular, unter Bekanntgabe der zu erwartenden Frankatur nach Tarif, unter Abzug der vorhandenen Frankatur und den daraus resultierenden Fehlbetrag. Dies wurde dann der fehlverhaltenden Poststelle per Einschreiben unter Bekanntgabe der Einschreibenummer zugesendet. Sie musste den Fehlbetrag, mit Frankomarken, in diesem Falle einer UPU Jubiläumsmarke SBK Nr. 78B decken und den Absender der betreffenden Sendung benachrichtigen und den Fehlbetrag bei diesem nacherheben. Der Aufwand rechtfertigte wohl kaum den Nutzen dieses Vorganges. Aber Ordnung musste se


Es handelt sich hierbei um ein postinternes Formular, wo der Kunde nur den Fehlbetrag erstatten musst

Quellenangaben:

  • 1 Referenzdatenbank der Belege auf Philawiki.org 
  • 2 Sammlungen: R. Kuhlmann 
  • 3 Prüfer: P. Guinand und K Lörtscher 
  • 4 Buch: Die UPU Studie von Hans Peickert 
  • 5 Vortrag: Schweiz UPU 1900 (11.2007) von Hans Häfeli 
  • 6 Buch: Georges Valko, Über die Frankaturen 1882 bis 1907 
  • 7 Katalog PEN (Stempel), Verlag Zumstein 
  • 8 SBZ: (ca 1975) 5 Briefe von Lausanne mit 25c nachgravierte Platte UPU 1900 
  • 9 UPU 1900, Ein Postgültiger Sonderdruck: 78Cc und 79C / Forschungsbericht und neue Forschungsgrundlagen von Axel Herms 
  • 10 Postbestimmungen und Verfügungen 
  • 11 Formulare der Schweizer Bundespost von Robert Fürbeth und Robert Bäuml

 

Quellenangaben für Bilder: Die Bilder stammen teils aus der eigenen Sammlung, aber auch von Auktionskatalogen oder aus Sammlungen anderer UPU Sammler.