Frankaturen ihre Bedeutung und ihre Bezeichnung in der Philatelie

EINLEITUNG

Mit dieser Ausarbeitung wird der Versuch unternommen, die mit dem Wort Frankatur im Zusammenhang stehenden postalischen und philatelistischen Begriffe zu erläutern. So mancher wird mindestens einen Teil der Begriffe "übertrieben" oder gar "unnütz" finden. Bei genauer Betrachtung, vor allem bei genauer Überlegung, wird man aber zwangsläufig feststellen, dass diese Begriffe - richtig angewendet - sehr informativ sein können und damit durchaus ihre Berechtigung in der philatelistischen Fachsprache (Terminologie) haben. Ob Jäger oder Taubenzüchter, Sportler aller Disziplinen oder Amateurfunker, ob im beruflichen Bereich oder im Bereich des Hobbys, überall gibt es spezielle Fachausdrücke, also eine eigene Terminologie, die scherzhaft oft auch als "Fachchinesisch" bezeichnet wird. Was aber in allen Bereichen anzutreffen ist, sollte in der Philatelie nicht fremd sein. Wenn in einer Fachsprache Wortfindungen und Wortbildungen (Fachausdrücke) ermöglichen, eine Sache oder einen Vorgang präzise zu bezeichnen, ohne dafür eine (oft lange) Be- oder Umschreibung zu benötigen, so ist dieses "Fachchinesisch" berechtigt. Aber bitte bedenken Sie, eine Sprache, auch eine Fachsprache, kann nur angewendet werden, wenn sie der in Frage kommende Personenkreis versteht und beherrscht. Nach diesem kleinen Ausflug in das Gebiet der Fachsprache zurück zur Philatelie, zurück zu den Frankaturen.

Definition

Will man über Frankaturen sprechen, so ist es notwendig, erst einmal zu klären, was man unter Frankaturen versteht.
"Bezahlung des Beförderungsentgelts bei der Post" — so sagt Brockhaus. "Frankaturen sind die einer Postsendung aufgeklebten und den Portobetrag darstellenden Marken, wobei es gleichgültig ist, ob eine oder mehrere Marken verwendet werden bzw. notwendig sind" so schreibt Hager in seinem Grossen Lexikon der Philatelie. "Frankatur ist der Betrag an Postwertzeichen, der zum Freimachen einer postalischen Sendung gemäss dem gültigen Posttarif aufgewendet werden muss" — so interpretiert Arnau in seinem Handbuch der Philatelie. Diese Aussagen sind für den Leser verständlich und treffen im wesentlichen auch den Kern der Sache. Es sei mir aber gestattet, eine eigene Auslegung des Begriffs "Frankatur" zu bringen. Sie lautet: Frankatur ist der Betrag, der nach der jeweils gültigen Postgebührenordnung in Postwertzeichen oder in bar für eine Postsendungund e i n e n Postweg aufzubringen und auf der Sendung kenntlich zu machen ist. Diese Aussage ist meines Erachtens etwas präziser und für die Gesamtabhandlung des Themas zutreffender. Aber, ist das wirklich alles, was über Frankaturen gesagt werden kann? In allen vier Fällen bezieht sich die Definition auf den Nachweis, die von einer Postverwaltung für den Transport einer Postsache geforderten Gebühren erbracht zu haben. Reicht das für den Philatelisten, der bestrebt ist, eine Sache genau zu beschreiben und vor allem korrekt zu bezeichnen? Es wird wohl nicht ausreichen. Dazu muss die Materie aufgearbeitet und das Wissen um Frankaturen vertieft werden.
Wenn man den Begriff "Frankatur" oder "Frankaturen" bearbeitet, kommt man an den Begriffen "Porto", "Franco", "Taxe" und "Gebühren" nicht vorbei. Die Begriffe verschwimmen und lassen sich oft grundsätzlich nicht voneinander trennen. Will man das Thema "Frankaturen" aber verständlich bringen, muss man zunächst einmal auf diese Begriffe eingehen. 

Porto 

In früheren Zeiten war Porto die allgemeine Bezeichnung für alle Arten von Postgebühren. Im Volksmund findet man das heute noch. Später verstand man unter Porto die Gebühr, die beim Empfänger einzuziehen war (Nachgebühr), und so ist dieser Begriff heute noch auszulegen. Im Zusammenhang mit dem Wort "Porto" steht Portofreiheit, das eigentlich richtig "Gebührenfreiheit" heissen muss. Einzelpersonen, Behörden, staatlichen und privaten Institutionen etc. wurde und wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Zeit oder auf Dauer Gebührenfreiheit eingeräumt. Diese Postsendungen müssen entsprechend gekennzeichnet sein, um zu vermeiden, dass beim Empfänger unberechtigt Portogebühr (Nachgebühr) erhoben wird.

Franco

Franco ist das Gegenteil von Porto. Der Empfänger hat in diesem Fall keine Gebühren zu erbringen. Es bezahlt der Absender den in der Gebührenordnung festgelegten Betrag bar oder mittels Postwertzeichen. Franco ist daher zu übersetzen mit "frei" oder "freigemacht" oder, wie es in früheren Zeiten auch hiess, "frankiert".

Taxe

Das Wort "Taxe" ist eine alte, in vielen Ländern heute noch gebräuchliche Sammelbezeichnung für Porto und Franco; gewissermassen ein Überbegriff für vorausbezahlte oder nacherhobene Postgebühren. 
Man spricht von einer "angetaxten" Sendung, wenn die vorgeschriebene Gebühr vom Absender nicht oder nicht voll erbracht wurde und die Post die notwendigen Nachgebühren (Porto) auf der Sendung vermerkt hat. Sehr häufig wurde und wird heute noch bei den Postverwaltungen für diese Zwecke der Stempel T verwendet. Es wäre falsch, das als Argument dafür zu werten, den Begriff ausschliesslich für Gebührennacherhebung anzuwenden. 

Gebühr

Die Gebühr ist eine Abgabe, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben wird. Die Post ist eine öffentliche Einrichtung. Ihre Gebührensätze sind in einer Gebührenordnung geregelt, die von Zeit zu Zeit geändert und den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst wird. Dieser allumfassende Begriff "Gebühr" wird für die Bezeichnungen Porto, Franco, Taxe und Frankatur gleichermassen angewandt. Es ist ein weiterer Beweis dafür, wie eng diese Begriffe verflochten sind.

Aber wieder zurück zu den Frankaturen. Was unter Frankatur zu verstehen ist, wurde bereits gesagt. Nicht alle Gebühren, die von der Post für eine Leistung erhoben werden, sind Frankaturen; auch dann nicht, wenn sie mit Postwertzeichen erbracht werden. Darüber wird noch zu sprechen sein.

Für den Philatelisten ist die konkrete Bestimmung einer Frankatur von Bedeutung. Je nach Thema und Aufbau einer Sammlung müssen solche Stücke genau in den chronologischen Sammlungsablauf eingebaut werden. Das kann nur geschehen, wenn das Stück eindeutig klassifiziert ist.

Damit sind wir bei der ersten und wichtigsten Voraussetzung. Ein Stück kann nur dann eindeutig klassifiziert werden, wenn es klassifizierbar ist. Briefteile und Briefstücke sind kein (oder nur beschränkt) geeignetes Material für eine Frankaturbestimmung. Man weiss nicht, was an den Stücken abgerissen oder abgeschnitten wurde und kann es in der Regel auch nicht rekonstruieren. Nur komplette Stücke, bei denen alle verwendeten Postwertzeichen, Absendeort, Empfangsort, Stempel aller Art, Leitvermerke und alle sonstigen postalischen Kennzeichnungen erkennbar und unbeeinflusst sind, garantieren auch eine einwandfreie Klassifizierung.

Eine weitere Grundvoraussetzung ist, die Vielzahl der Frankaturen und ihre philatelistisch richtige Bezeichnung zu kennen. Es gibt immer wieder Unsicherheiten und Fehlbezeichnungen, die vermeidbar wären. Das liegt sicher auch daran, dass man die einzelnen Frankaturbezeichnungen nicht einfach untereinanderschreiben und die zu begutachtenden Stücke einer dieser Bezeichnungen zuordnen kann. Für jedes Stück sind grundsätzlich mehrere Frankaturbegriffe zutreffend. Es kommt darauf an, von welchem Gesichtspunkt aus man das Stück betrachtet, um die Zuordnungsmöglichkeiten festzulegen.

Beispiel:
Ein Einschreibebrief ist mit vier Marken derselben Ausgabe, jedoch mit unterschiedlichen Nominalwerten frankiert und an einen Empfängerin Frankreich adressiert. Es handelt sich bei diesen Stücken um

  1. eine Einschreibefrankatur
  2. eine Buntfrankatur
  3. eine Auslandsfrankatur und
  4. eine Mehrfarbenfrankatur.

Der Philatelist, der ein solches Stück nach allen Gesichtspunkten klassifiziert hat, kann nun wählen, unter welcher Bezeichnung und an welcher Stelle in seiner Sammlung er den Brief am besten zur Geltung bringen kann.

Nachfolgend wird versucht, die unterschiedlichen Gesichtspunkte und die sich daraus ergebenden Frankaturbezeichnungenzu erklären.