Frankaturen, ihre Bedeutung und ihre Bezeichnung in der Philatelie (IX)

5. Antwortfrankatur
Antwortkarten und Antwortbriefe sind Postsendungen, bei denen der Absender das Rückporto auf vorgedruckten Karten oder Briefen bereits erbracht hat. 1891 hat der Weltpostverein Antwortsendungen für den internationalen Postverkehr zugelassen. Vielfach handelt es sich um Ganzsachen (Antwortkarten, Antwortbriefe). Die internationalen Antwortsendungen sind bei Sammlern sehr beliebt. Die auf den Sendungen befindlichen Postwertzeichen werden mit Stempeln fremder Länder entwertet und im Falle einer besonderen Sendeart (Einschreiben, Luftpost etc.) muss das erforderliche Zusatzporto in Marken des Absendelandes erbracht werden, was wiederum interessante Ländermischfrankaturen ergibt (siehe auch Ländermischfrankaturen).
Diese Besonderheiten haben dazu geführt, dass der Philatelist von Antwortfrankaturen spricht und in erster Linie die Antwortsendungen meint, die im internationalen Postverkehr gelaufen sind. Aber auch im Inlandsverkehr gibt es durchaus interessante Stücke, deren Besonderheit nur bei Antwortsendungen denkbar ist.

K. Frankaturbenennung nach besonderen Zusammensetzungen
Besondere Frankaturzusammensetzungen spielen in der Philatelie eine grosse Rolle. Es ist daher nur selbstverständlich, dass der Philatelist für solche Zusammensetzungen eigene Bezeichnungen schuf.

Nachsendefrankatur: Optisch handelt es sich scheinbar um eine Ländermischfrankatur. Tatsächlich sind es aber zwei unterschiedliche Frankaturen für zwei verschiedene Postwege. Der Brief ging von Wien nach Neuötting und war mit einer österreichischen Marke ausreichend frankiert. Der Brief wurde zugestellt, umadressiert und erneut zur Post gegeben. Für den zweiten, getrennten Postweg von Neuötting bis Linz war die Sendung mit einer bayerischen Marke freigemacht. Die Post hatte also zwei getrennte Beförderungsaufträge, daher keine Mischfrankatur, sondern zweimal Einzelfrankatur auf einem Brief.

1. Nachsendefrankatur
Wenn eine ordnungsgemäss freigemachte Sendung von der Post zugestellt, dann ohne Änderung (Umkuvertierung) umadressiert, neu frankiert und der Post zum Weitertransport übergeben wird, spricht man hinsichtlich der Frankaturzusammensetzung von einer Nachsendefrankatur. Grundsatz ist, dass es sich in diesem Falle zwar um ein Poststück, aber um zwei getrennte Sendungen, also auch um zwei Postwege handelt. Die Post bekommt mit einer Sendung nacheinander zwei Aufträge zur Postbeförderung, die auch getrennt bezahlt werden, ohne dass das Poststück eine Veränderung erfährt. Zu erkennen sind solche Stücke an folgenden Merkmalen: a) Die erste Anschrift ist durchgestrichen und durch eine neue Adresse ersetzt. b) Die Postwertzeichen tragen in der Regel Entwertungsstempel unterschiedlicher Postorte, wenigstens aber unterschiedlicher Daten. c) Es können Postwertzeichen unterschiedlicher Postverwaltungen frankiert sein.
Bei der (optischen) Gesamtbetrachtung eines solchen Stückes werden sehr oft beide, eigentlich getrennt zu wertenden Frankaturen in ihrer Benennung zusammengezogen und als Mehrfachfrankatur, Buntfrankatur, Mischfrankatur oder Auslandsmischfrankatur bezeichnet. Das ist falsch. Wenn man sich dieser Begriffe bedienen will, müsste man jede der angefallenen Frankaturen allein bezeichnen und nicht zusammenziehen. Da aber die Frankaturen für ein Stück grundsätzlich zusammengehörend betrachtet werden, spricht man von einer Nachsendefrankatur. Es bleibt dem Sammler überlassen, die Zusammensetzung einer solchen Nachsendefrankatur in seinem Exponat genauer zu bezeichnen. Solche Frankaturen sind nicht häufig. Man findet sie schon aus der Zeit um etwa 1850 bis heute. Die Nachsendefrankatur ist nicht mit der Doppelfrankatur zu verwechseln (siehe auch Doppelfrankatur).

2. Doppelfrankatur
Wird ein Poststück auf einem Sendeweg (Absender an Adressat) mit Marken zweier unterschiedlicher Postgebiete freigemacht, damit zwei auf dem Beförderungsweg zum Empfänger beteiligte Postverwaltungen die für sie zutreffende Gebühr einzeln verrechnen können, so ist das eine Doppelfrankatur. Der Begriff Doppelfrankatur bleibt auch dann bestehen, wenn mehr als zwei Marken unterschiedlicher Postgebiete auf einem Postweg aufgeklebt werden. Das ist allerdings sehr selten. In der Regel sind es nur zwei Länder bzw. zwei Postverwaltungen. Die durch Postwertzeichen erkennbaren Weitergebühren werden ohne Aufschlag beim Empfänger erhoben.
Beispiel: Während des Deutsch-Französischen Krieges (1870/71) wurden Briefe aus Frankreich auch in das von Deutschland besetzte Elsass-Lothringen gerichtet. Solche Sendungen wurden bei der Auslieferung mit französischen Marken frankiert und vom deutschen Grenzeingangspostamt zusätzlich mit Postwertzeichen des Norddeutschen Postbezirks für Elsass-Lothringen freigemacht. Diese von der Post vorgenommene Freimachung hatte der Empfänger zu bezahlen. Doppelfrankaturen gibt es auch mit Privatpostmarken deutscher Unternehmer und mit Postwertzeichen der Deutschen Post in Marokko. Auch aus anderen Postgebieten sind solche Frankaturen möglich, vor allem in Verbindung mit Lokalpost- und Privatpostmarken. Wie immer, wenn Marken unterschiedlicher Postverwaltungen auf einer Sendung angebracht sind, wird gerne von Ländermischfrankaturen gesprochen. Auch in diesem Falle ist eine solche Bezeichnung falsch. Es sind zwei nacheinander geklebte Frankaturen, von denen jede für sich zu beurteilen ist. Zusammengefasst betrachtet, ist es eine Doppelfrankatur. Die Doppelfrankatur sollte auch nicht mit der Nachsendefrankatur verwechselt werden. Zunächst einmal wird hier nichts nachgesandt. Zu beachten ist dabei: Bei der Nachsendefrankatur sind zwei Frankaturen für zwei Postwege auf einem Poststück. Bei der Doppelfrankatur sind zwei Frankaturen für einen Postweg auf einem Poststück.
Eine enge Verbindung besteht allerdings mit dem Begriff «Weiterfrankatur». Wird eine Doppelfrankatur als Weiterfrankatur bezeichnet, so sollte man das tolerieren. Eine Doppelfrankatur ist letztlich auch eine Weiterfrankatur, wenn auch eine spezielle Art von Weiterfrankatur (siehe auch Weiterfrankatur).

3. Weiterfrankatur
Weiterfrankatur ist der Portoanteil, den fremde Postverwaltungen (nicht die Postverwaltung des Absendelandes) für den Weitertransport der Sendung bis zum Zielort verrechnen. Es gab zwei Verrechnungsmöglichkeiten der Weiterfrankatur. Der Absender eines Auslandsbriefes konnte in der vorphilatelistischen Zeit in Ermangelung entsprechender Postabkommen die Portogebühr sehr oft nur bis zur Grenze oder zu einem bestimmten Taxort bezahlen. Die Gebühren für die Weiterbeförderung wurden von den zuständigen Postanstalten auf der Sendung zu Verrechnungszwecken vermerkt und beim Empfänger eingehoben. Diese handschriftlich vermerkten und vom Empfänger bezahlten Gebühren für die Weiterbeförderung werden als Weiterporto und somit als Weiterfrankatur bezeichnet.

Weiterfrankatur: Der Brief konnte vom Absender in den Niederlanden bis Füssen in Bayern vorausbezahlt werden. Ab Füssen mussten die in Frage kommenden Transitländer ihren Gebührenanteil als Weiterfrankatur auf dem Brief vermerken.

Nach Einführung der Briefmarken verstärkten sich auch die bi- und multilateralen Postabkommen, und man konnte in fast alle Länder die Briefe bis zum Empfänger frankieren. Das bezog sich auch auf die für fremde Postdienste anfallenden Gebühren. Auf solchen Briefen kann man Vermerke über Weiterporto finden, obwohl der Absender diese Gebühren bereits in Marken erbracht hatte. Diese Vermerke dienen nicht zur Nacherhebung von Gebühren beim Empfänger, sie sind vielmehr zum Zwecke der Verrechnung zwischen den beteiligten Postverwaltungen angebracht. Als Weiterfrankatur wird der Portoanteil bezeichnet, der für Dienstleistungen fremder Postanstalten anfällt. Im ersten Falle musste der Empfänger das Weiterporto bezahlen, während im zweiten Falle der Absender durch Postwertzeichen diese Gebühr gleich erbringen konnte. Die dritte Möglichkeit der Weiterfrankatur wurde bereits unter dem Begriff «Doppelfrankatur» behandelt. Weiterfrankatur und Doppelfrankatur sind praktisch identisch. Da es sich aber bei der Doppelfrankatur um eine spezielle Form der Weiterfrankatur handelt, sollte man bei der Bezeichnung «Doppelfrankatur» bleiben (siehe auch Doppelfrankatur).

4. Zuschlagsfrankatur
Die Postverwaltungen der Länder setzen (schon lange) zur Beförderung der Post nicht nur eigene Betriebsmittel ein, sondern bedienen sich auch privater Möglichkeiten und Einrichtungen. Selbstverständlich nicht kostenlos. Es musste und muss dafür bezahlt werden. Wünscht ein Postkunde eine solche Beförderung, so muss er auch die zusätzlich anfallenden Kosten anteilsmässig mittragen. Für die in Frage kommenden Sendungen wurden und werden neben dem festgelegten Grundporto noch zusätzliche Gebühren erhoben. Das geschieht bei den meisten Postverwaltungen in der gleichen Weise. Das Grundporto und die anfallenden Mehrkosten (Zuschläge) werden in Postwertzeichen erbracht. Die Mehrkosten kommen also in der Frankatur zum Ausdruck. Der das Grundporto überschreitende Frankatursatz wird als Zuschlagsfrankatur bezeichnet (das hat mit Zuschlagsmarken nichts zu tun). Beispiele: Die Deutsche Lufthansa AG transportiert im Auftrag der Bundespost gegen Bezahlung Postsendungen in alle Welt. Auch in anderen Ländern sind Fluggesellschaften mit dieser Aufgabe betraut. Um die zusätzlichen, nicht im Bereich der Post anfallenden Mehrkosten abzudecken, wird Luftpostzuschlag erhoben und dem Grundporto zugeschlagen. Während der Belagerung von Paris 1870/71 wurde von den Erfindern Delort, Robert und Vonhoven eine Zinkkugel konstruiert, mit der versucht wurde, von Moulins nach Paris unter dem Wasserspiegel der Seine Post einzuschwimmen. Der einfache Brief war mit l Franc zu frankieren. Das eigentliche Porto von 20 Centimes kassierte die Post, der Rest von 80 Centimes musste an die Erfinder abgeführt werden. Diese Beispiele könnte man fortsetzen. Zeppelinpost, Strassenbahnpost usw. gehören dazu. Nicht dazu gehören die Zuschläge für Dienstleistungen, die ausschliesslich von der Post erbracht werden (Einschreiben, Eilboten etc.). 

Fortsetzung folgt