Bayern - Schweiz
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Korrespondenzkonvolute manchmal erstaunliche Aufschlüsse zur postalischen Praxis geben. Einzelstücke, isoliert betrachtet, geben häufig Rätsel auf, die im Zusammenhang erklärbar werden. Wir stehen ja nun bei unseren Bemühungen um die Gebührenstrukturen des 19. Jhs. alle noch am Anfang. Und nicht nur unbedarfte Sammler geraten bei der Gebührenanalyse ihrer Briefe manchmal in Verzweiflung. Dieser Artikel mag ein kleiner Trost sein, zeigt sich doch, dass selbst routinierte Postbeamte der Grenz-postämter gelegentlich ihre liebe Not mit den Taxierungen hatten, und intensive Briefeschreiber, hier Andreas Schmidt, Hopfenhändler in Hersbruck, werden sich nicht selten über die Taxen ihrer Briefe gewundert haben. Zur Orientierung: Alle gezeigten Briefe gehen aus der Schweiz nach Hersbruck und gehören in die Jahre nach 1842, liegen also nach dem Zeitpunkt, als Bayern sein Gebührenregulativ von 1810 einer Reform unterzog und den Höchstsatz im Inland und im Wechselverkehr mit Österreich auf 12 kr. begrenzte. Gegenüber dem übrigen Ausland blieb allerdings die alte Gebührenordnung von 1810 weiterhin gültig. Man wollte nämlich nur solchen Postverwaltungen die Vorteile der ermässigten Gebühren zugestehen, die ihrerseits verbilligten. Nach und aus der Schweiz blieb es also bei den teureren Taxen von 1810.
Die beschriebenen Taxierungsprobleme sind wohl zu einem grossen Teil auf diese Doppelgleisigkeit zurückzuführen. Wie wir sehen werden, stiessen sich die Beamten vor allem an der 1842 eingeführten Begrenzung der Höchstgebühr auf 12 kr. Für Briefe aus der Schweiz betrug die Gebühr seit 1810 von der Schweizer Grenze bis Nürnberg, bzw. Hersbruck noch immer 14 kr. - Eine korrekte Taxierung musste demnach immer von einer Kantonaltaxe von ...kr. ausgehen + 6 kr. Züricher Transit + 14 kr. für Bayern. Die Abb. l zeigt diese richtige Berechnung an einem Portobrief aus Zürich vom 13. 3. 1848 mit 6 kr. Züricher Auslage + 14 kr. bayerisches Inlands- = 20 kr. Gesamtporto. Vom Okt. 1843 liegt ein Brief aus Zürich mit abenteuerlicher Taxierung vor (Abb. 2). Die 6 kr. für Zürich waren wie immer rot in den Auslagestempel eingetragen, darunter befindet sich ein undefinierbarer, halbfertiger Zahlenkrüppel, der wohl eine „12" werden sollte. Bei der Korrektur wurde die Zürcher 6 überschrieben und die korrekte 14 für Bayern daruntergesetzt. Weiter rechts steht eine 14, die aber auch als 16 gelesen werden kann und von anderer Hand stammt. Letztlich blieb ein Portoansatz von 21 kr. übrig, der nur einen Sinn ergibt, wenn zu 6+14 ein Bestellkreuzer erhoben wurde, der aber eigentlich unzulässig war und auf den anderen Briefen nicht vorkommt. (Allerdings findet sich auf badischen Briefen an diese Adresse bisweilen auch ein Kreuzer zuviel.)
Es ist sehr fraglich, ob die Erhebung eines Bestellkreuzers berechtigt war, denn in Hersbruck war ein selbständiges Postamt. Es bleibt also offen, was man sich bei dieser Taxierung gedacht hat. Entsprechend den Posttagen und damit unterschiedlichen Postrouten finden wir auf den folgenden Briefen abwechselnd Auslagestempel von Augsburg oder Nürnberg.
Die Nürnberger hatten offensichtlich die grössten Probleme, denn auf dem Brief Abb. 3 aus Heiden (Kanton Ausserrhoden) über St. Gallen vom Februar 1849 kam erst nach einigen Fehlversuchen der richtige Portoansatz zustande. Der Brief wurde von St. Gallen mit 6 kr. Auslage geliefert, zusammengesetzt aus 2 kr. (über dem Auslagestempel) für Appenzell (Ausserrhoden) und 4 für St. Gallen. Als bayer. Porto wurden zunächst ebenfalls 6 kr. angesetzt, denn der Postbeamte konnte wohl Heiden geographisch nicht richtig zuordnen, (vielleicht als badischen Ort angesehen) In der ersten Addition von 12 kr. wurde die 2 mit anderer Tinte in eine 4 umgeschrieben und endlich die richtige Addition erstellt, nämlich 6 + 14 = 20 kr.
Auf einem Brief aus Schaffhausen, Abb. 4, vom Februar 1846, finden wir denselben Fehler wieder. Unter den 2 kr. für Schaffhausen stehen 6,(Transit Baden und Württemberg?) daneben von anderer Hand 14, so dass schliesslich 2+14 = 16 gerechnet wurde. Aber auch in Augsburg finden wir die „elegante" Ausbesserung von 12 in 14. Der Brief aus Chur vom Februar 1848 Abb. 5 kam mit 5 kr. Auslage an, (l Bürokreuzer von Chur + 4 kr für St. Gallen), darunter steht ausgebessert die bayer. Inlandsgebühr und links oben die korrekte Addition von 5 + 14 = 19 kr.
Ein wildes Durcheinander zeigen drei Briefe aus Flawyl (Kanton St. Gallen) nach Hersbruck Abb. 6- 8 Hier liegen die Probleme aber auf der Schweizer Seite. Der erste vom Oktober 1847, Abb. 6 taxiert richtig mit 4 kr. Auslage für St. Gallen und 14 kr. für Bayern = 18 kr. Der zweite vom Januar 1849, Abb. 7, zeigt eine Auslage 5 kr. für St. Gallen, deren Zusammensetzung unklar bleibt, so dass sich mit den 14 kr. für Bayern ein Gesamtporto von 19 kr. ergibt.
Im Dezember 1849, Abb. 8, finden wir (4 nicht angeschrieben) = 6, also kostete dann die Auslage für St. Gallen mit 2 + 4 der Brief letztlich 20 kr.
Bei den Briefen Abb. 9 und 10 ging dann die Taxierung völlig daneben. Auf dem Brief aus Mels (Kanton St. Gallen), Dezember 1849, steht über dem Auslagestempel von Augsburg eine Rötel 5, mehrfach mit Tinte durchstrichen. Im Auslagestempel stehen dann 7 kr., die sich einer Ableitung entziehen. Darunter aber hat Augsburg fälschlicherweise die ermäßigte Inlandsgebühr von 12 kr. angesetzt, und der Empfanger sparte sich mit 19 kr. Gesamtporto zwei Kreuzer. Für den Brief aus Bern Abb. 10, Juni 1848, hört schliesslich jedes Verständnis auf. Die acht Taxzahlen wurden in vier verschiedenen Farben ausgeführt. Zweifellos schrieb Bern die 6 (schwarze Tinte) neben dem Ortsstempel. Rechts folgt unter dem ersten Nürnberger Auslagestempel eine Rechnung der Transitgebühren: 10 in blauer Tinte, darunter 8 in Rötel. Im linken Auslagestempel wurde der Bruch 18/6 in blauer Tinte eingetragen, vielleicht zusammengesetzt aus 10+8 = 18 Transite und den irrtümlichen 6 kr. für Bayern, die wir bereits in Abb. 3 und 4 gefunden haben. Daneben wurde mit schwarzer Tinte eine 12 gepinselt, die vielleicht als zweiter falscher Ansatz der bayerischen Gebühr zu verstehen sind, nämlich 12 statt 14 kr. wie in Abb. 9. Unverständlicherweise wurde dann der Bruch 18/16 durch eine violette Tinte gestrichen und 14 darüber geschrieben. Sicher ist dann wieder, dass der Empfänger die 26 kr. (14+12) oben rechts bezahlen musste. In diesem Fall hat der Empfänger wohl gut daran getan, keine näheren Aufschlüsse über die Zusammensetzung der Gebühr zu verlangen, denn vermutlich hätte man sie nicht widerspruchslos geben können.